In der "Anatomie eines Falls" gibt es verschiedene individuelle Fremdurteile, die von unterschiedlichen Personen oder Institutionen abgegeben werden können. Dazu gehören: 1. **Ärztliche Gutachten**: Diese werden von Fachärzten erstellt und beurteilen den Gesundheitszustand einer Person, mögliche Verletzungen oder Behandlungen. 2.Psychologische Gutachten**: Psychologen können die psychische Verfassung einer Person bewerten und deren Verhalten in bestimmten Situationen analysieren. 3. **Sozialarbeiterliche Einschätzungen**: Sozialarbeiter können die sozialen Umstände und das Umfeld einer Person beurteilen, was für die Fallanalyse wichtig sein kann. 4. **Rechtsgutachten**: Juristen oder Rechtsexperten können die rechtlichen Aspekte eines Falls bewerten und die rechtlichen Konsequenzen erläutern. 5. **Zeugenaussagen**: Aussagen von Zeugen können als Fremdurteile betrachtet werden, da sie die Wahrnehmungen und Meinungen Dritter zu einem Vorfall widerspiegeln. Diese Fremdurteile sind entscheidend für die umfassende Analyse eines Falls und können unterschiedliche Perspektiven und Fachkenntnisse einbringen.