Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine in Deutschland, die selbstständige Künstler und Publizisten in der sozialen Absicherung unterstützt. Beiträge zur KSK müssen von folgenden Personen abgeführt werden: 1. **Selbstständige Künstler und Publizisten**: Diese müssen sich selbst bei der KSK anmelden und Beiträge zahlen, um in den Genuss der sozialen Absicherung zu kommen. 2. **Auftraggeber**: Unternehmen oder Personen, die Künstler oder Publizisten beauftragen, sind verpflichtet, einen Teil der Künstlersozialabgabe zu zahlen. Diese Abgabe beträgt derzeit 4,2 % der Honorare, die an die Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Die KSK sorgt dafür, dass die selbstständigen Künstler und Publizisten in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung integriert sind.