Wer muss Beiträge zur Künstlersozialkasse abführen?

Antwort

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine in Deutschland, die selbstständige Künstler und Publizisten in der sozialen Absicherung unterstützt. Beiträge zur KSK müssen von folgenden Personen abgeführt werden: 1. **Selbstständige Künstler und Publizisten**: Diese müssen sich selbst bei der KSK anmelden und Beiträge zahlen, um in den Genuss der sozialen Absicherung zu kommen. 2. **Auftraggeber**: Unternehmen oder Personen, die Künstler oder Publizisten beauftragen, sind verpflichtet, einen Teil der Künstlersozialabgabe zu zahlen. Diese Abgabe beträgt derzeit 4,2 % der Honorare, die an die Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Die KSK sorgt dafür, dass die selbstständigen Künstler und Publizisten in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung integriert sind.

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