Ein Kunde möchte einen acht Monate alten Schuh zurückgeben und Gewährleistung geltend machen. Was tun?

Antwort

In Deutschland gilt für die meisten Produkte, einschließlich Schuhe, eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Nach diesen sechs Monaten liegt die Beweislast beim Käufer, der nachweisen muss, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Da der Schuh vor acht Monaten gekauft wurde, muss der Kunde nun nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Wenn der Kunde diesen Nachweis erbringen kann, hat er Anspruch auf Gewährleistung. Der Verkäufer kann dann entweder den Schuh reparieren, einen Ersatz anbieten oder, falls beides nicht möglich ist, den Kaufpreis erstatten. Es ist ratsam, den Kunden zu bitten, den Mangel genau zu beschreiben und gegebenenfalls Beweise wie Fotos oder Gutachten vorzulegen. Eine freundliche und kooperative Haltung kann helfen, eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden.

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