In Deutschland werden die Krankenkassenbeiträge für ukrainische Flüchtlinge in der Regel vom Staat übernommen. Sobald du als Flüchtling anerkannt bist und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhältst, übernimmt das Sozialamt die Kosten für deine Krankenversicherung. Wenn du eine Arbeit aufnimmst, wird dein Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zahlen, und du selbst wirst ebenfalls einen Anteil tragen müssen, wie es bei allen Arbeitnehmern in Deutschland üblich ist. Weitere Informationen findest du auf den Webseiten der deutschen Sozialämter oder bei der Bundesagentur für Arbeit: [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de).