In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Waren zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorlag, es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Nach Ablauf dieser sechs Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war. Da der Kunde die Ware vor zwei Jahren gekauft hat, ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist abgelaufen. Somit besteht Anspruch mehr auf Gewährleistung. Es könnte jedoch sein, dass der Kunde noch Ansprüche aus einer eventuell gewährten Garantie hat, falls eine solche beim Kauf vereinbart wurde. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers und kann über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.