Einige Formulierungen in einem Zwischenzeugnis könnten stutzig machen, da sie möglicherweise negative Untertöne oder versteckte Kritik enthalten. Hier sind einige Beispiele: 1. **"Er/Sie hat sich im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten bemüht"**: Dies kann darauf hindeuten, dass die Leistungen des Mitarbeiters nicht den Erwartungen entsprochen haben. 2. **"Er/Sie war stets bemüht"**: Dies deutet oft darauf hin, dass der Mitarbeiter zwar Anstrengungen unternommen hat, aber die Ergebnisse nicht zufriedenstellend waren. 3. **"Er/Sie zeigte Verständnis für seine/ihre Aufgaben"**: Dies kann bedeuten, dass der Mitarbeiter zwar die Aufgaben verstanden hat, aber möglicherweise nicht in der Lage war, sie erfolgreich umzusetzen. 4. **"Er/Sie war im Großen und Ganzen zufriedenstellend"**: Dies ist eine sehr schwache Formulierung und kann darauf hinweisen, dass die Leistung nur minimal akzeptabel war. 5. **"Er/Sie war bei Kollegen und Vorgesetzten beliebt"**: Dies könnte darauf hindeuten, dass der Mitarbeiter zwar sozial kompetent war, aber möglicherweise fachlich nicht überzeugte. Solche Formulierungen können Anlass zur genaueren Überprüfung des Zeugnisses und der tatsächlichen Leistung des Mitarbeiters geben.