Soll Bildungsurlaub im MBA-Förderungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden?

Antwort

Ja, es ist sinnvoll, den Bildungsurlaub in einem MBA-Förderungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich zu regeln. Dadurch werden die gegenseitigen Erwartungen und Rechte klar festgelegt und spätere Missverständnisse vermieden. Typische Regelungspunkte sind: - **Anspruch auf Bildungsurlaub:** Ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer für das MBA-Studium Bildungsurlaub in Anspruch nehmen kann. - **Anrechnung auf Arbeitszeit:** Ob der Bildungsurlaub als bezahlte oder unbezahlte Freistellung erfolgt. - **Kombination mit anderen Freistellungsarten:** Wie Bildungsurlaub mit regulärem Urlaub oder anderen Freistellungen kombiniert werden kann. - **Verfahren und Fristen:** Wie und wann der Bildungsurlaub zu beantragen ist. Da die gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub je nach Bundesland unterschiedlich sind, sollte der Vertrag auch darauf eingehen, wie diese im konkreten Fall angewendet werden. Eine klare vertragliche Regelung schafft Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten.

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