Darf man in einem Arbeitszeugnis eine Auszeit erwähnen?

Antwort

Ja, eine Auszeit kann in einem Arbeitszeugnis erwähnt werden, allerdings sollte dies mit Bedacht und in einer neutralen oder positiven Weise geschehen. Es ist wichtig, dass die Erwähnung Auszeit keine negativen Auswirkungen auf die Beurteilung des Arbeitnehmers hat. Beispielsweise kann eine Auszeit aufgrund von Weiterbildung, Elternzeit oder einem Sabbatical positiv dargestellt werden. Ein Beispiel könnte sein: "Herr/Frau [Name] nahm von [Datum] bis [Datum] eine berufliche Auszeit, um sich weiterzubilden/um sich um die Familie zu kümmern/um neue Erfahrungen zu sammeln." Es ist ratsam, die Formulierung mit dem Arbeitnehmer abzustimmen, um sicherzustellen, dass beide Seiten mit der Darstellung einverstanden sind.

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