In Deutschland darfst du in einigen Bundesländern bereits mit 16 Jahren eine Ausbildung zum Justizbeamten beginnen. Dazu gehören in der Regel die Bundesländer, die eine Ausbildung im mittleren Dienst anbieten. Die genauen Regelungen können jedoch variieren. In den meisten Fällen ist das Mindestalter für den Einstieg in die Ausbildung zum Justizbeamten 16 Jahre, aber es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen. Es empfiehlt sich, die offiziellen Webseiten der Justizbehörden der einzelnen Bundesländer zu besuchen oder direkt bei den zuständigen Stellen nachzufragen, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.