Wie sah die Thesaurierungsbegünstigung bzw. die niedrigere Besteuerung der Gewinne bei Reinvestitionen in Containerdirektinvestment aus?

Antwort

Die Thesaurierungsbegünstigung in Deutschland bezieht sich auf die Möglichkeit, nicht ausgeschüttete Gewinne zu einem niedrigeren Steuersatz zu besteuern, wenn diese im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden. Diese Regelung ist im § 34a des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Für Containerdirektinvestments bedeutet dies, dass die Gewinne, die aus solchen Investments erzielt und nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert werden, unter bestimmten Voraussetzungen zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden können. Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 15%, während die Thesaurierungsbegünstigung einen Steuersatz von 28,25% (inklusive Solidaritätszuschlag) vorsieht, was im Vergleich zur regulären Besteuerung von ausgeschütteten Gewinnen günstiger sein kann. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung spezifische Anforderungen und Bedingungen hat, die erfüllt sein müssen, um die Begünstigung in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehören unter anderem die ordnungsgemäße Buchführung und die Einhaltung bestimmter Fristen und Nachweispflichten. Für detaillierte und individuelle Beratung sollte ein Steuerberater konsultiert werden, da die Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung komplex sein kann und von den spezifischen Umständen des Unternehmens abhängt.

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