Im kommunalen Sinne bezieht sich der Begriff "Betriebsvorrichtungen" auf alle technischen Einrichtungen und Anlagen, die zur Erfüllung der Aufgaben einer Kommune notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise: - Straßenbeleuchtung - Abwasseranlagen - Müllentsorgungseinrichtungen - Wasserwerke - Verkehrsleitsysteme Diese Betriebsvorrichtungen sind essenziell für die Infrastruktur und die öffentliche Daseinsvorsorge innerhalb einer Gemeinde oder Stadt. Sie dienen dazu, die Lebensqualität der Bürger zu sichern und die grundlegenden kommunalen Dienstleistungen zu gewährleisten.