Wann ist das Unterlassen einer Standardhygienemaßnahme erlaubt?

Antwort

Das Unterlassen einer Standardhygienemaßnahme kann in bestimmten Situationen erlaubt sein, beispielsweise: 1. **Individuelle Patientenbedürfnisse**: Wenn ein Patient spezifische Wünsche äußert, die im Einklang mit seiner Würde und Autonomie stehen, und die Maßnahme nicht zwingend erforderlich ist. 2. **Risikobewertung**: Wenn eine umfassende Risikobewertung zeigt, dass das Risiko einer Infektion oder Übertragung minimal ist und die Maßnahme nicht notwendig ist. 3. **Einschränkungen durch Ressourcen**: In Ausnahmefällen, wie bei einem akuten Personalmangel oder unzureichenden Materialien, kann es notwendig sein, bestimmte Maßnahmen vorübergehend auszusetzen, wobei dies gut dokumentiert und kommuniziert werden sollte. 4. **Klinische Entscheidung**: Bei bestimmten medizinischen Eingriffen kann der behandelnde Arzt entscheiden, dass eine Standardhygienemaßnahme in diesem speziellen Fall nicht erforderlich ist, basierend auf klinischen Richtlinien und dem Gesundheitszustand des Patienten. Es ist wichtig, dass solche Entscheidungen stets gut begründet und dokumentiert werden, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.

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