Welche Geburtsurkunde für die Eheschließung?

Antwort

Für eine Eheschließung wird in der Regel eine aktuelle Geburtsurkunde benötigt. Diese sollte in der Regel nicht älter als sechs Monate sein. In einigen Fällen kann auch eine internationale Geburtsurkunde erforderlich sein, insbesondere wenn einer der Partner aus dem Ausland stammt. Es ist ratsam, sich bei dem zuständigen Standesamt oder der Behörde, bei der die Eheschließung angemeldet wird, über die genauen Anforderungen zu informieren, da diese je nach Region variieren können.

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