Nach wie vielen Jahren müssen Haushaltsreste im kommunalen Haushaltsplan in BW aufgelöst werden?
Antwort
In Baden-Württemberg müssen Haushaltsreste in der Regel nach fünf Jahren aufgelöst werden. Dies ist im Kommunalrecht des Landes geregelt. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die nicht verbrauchten Mittel und können nicht mehr verwendet werden.