Seit wann ist der Einbau eines Durchlauferhitzers genehmigungspflichtig?

Antwort

In Deutschland ist der Einbau eines elektrischen Durchlauferhitzers grundsätzlich seit vielen Jahren genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig. Die Pflicht ergibt sich aus den Vorschriften der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der jeweiligen Netzbetreiber. Ein Durchlauferhitzer mit einer Leistung über 3,5 kW gilt als ein „anmeldepflichtiges Gerät“, da er einen hohen Strombedarf hat und die Hausinstallation sowie das Stromnetz entsprechend ausgelegt sein müssen. Konkret bedeutet das: Bereits seit Inkrafttreten der NAV im Jahr 2006 (§ 19 NAV) und den dazugehörigen TAB ist der Einbau eines elektrischen Durchlauferhitzers mit einer Leistung über 3,5 kW beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden und darf nur von einer eingetragenen Elektrofachkraft durchgeführt werden. Eine explizite „Genehmigung“ im Sinne einer behördlichen Erlaubnis ist meist nicht erforderlich, aber die Anmeldung und Zustimmung des Netzbetreibers sind verpflichtend. Zusammengefasst: Die Anmeldepflicht besteht seit 2006 verbindlich, in der Praxis war sie aber auch schon vorher üblich. Bei Gas-Durchlauferhitzern gelten andere Vorschriften, hier ist meist eine Genehmigung durch den Schornsteinfeger und ggf. den Gasversorger notwendig. Weitere Informationen findest du z.B. bei [VDE](https://www.vde.com/de) oder deinem örtlichen Netzbetreiber.

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