Ja, auch eine B2B-Handelsfirma muss sich im LUCID-Verpackungsregister eintragen, wenn sie Verpackungen in Verkehr bringt, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Firma direkt an Endverbraucher oder an andere Unternehmen verkauft. Die Registrierungspflicht betrifft alle Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Deutschland. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Verpackungsregisters: [LUCID Verpackungsregister](https://www.verpackungsregister.org).