Wer wählt die Gleichstellungsbeauftragte bei der Polizei Schleswig-Holstein und was sind die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten?

Antwort

Die Gleichstellungsbeauftragte bei der Polizei Schleswig-Holstein wird in der Regel von der Dienststellenleitung ernannt. In vielen Fällen erfolgt die Wahl oder Ernennung in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei, um sicherzustellen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Belegschaft berücksichtigt werden. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten umfassen unter anderem: 1. **Förderung der Gleichstellung**: Sie setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Polizeidienst ein und fördert die Chancengleichheit. 2. **Beratung**: Sie berät die Dienststellenleitung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fragen der Gleichstellung und Diskriminierung. 3. **Sensibilisierung**: Die Gleichstellungsbeauftragte führt Schulungen und Informationsveranstaltungen durch, um das Bewusstsein für Gleichstellungsfragen zu schärfen. 4. **Überwachung**: Sie überwacht die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen und -richtlinien innerhalb der Polizei. 5. **Ansprechpartnerin**: Sie fungiert als Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Diskriminierung oder Benachteiligung erfahren haben. 6. **Entwicklung von Maßnahmen**: Sie entwickelt Konzepte und Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellungssituation innerhalb der Polizei. Diese Aufgaben tragen dazu bei, ein gerechteres und inklusiveres Arbeitsumfeld zu schaffen.

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