Die Rechtsform einer Änderungsschneiderei kann je nach den individuellen Bedürfnissen und der Größe des Unternehmens variieren. Häufige Rechtsformen sind: 1. **Einzelunternehmen**: Einfach zu gründen, ideal für kleine Betriebe. Der Inhaber haftet persönlich. 2. **Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GH)**: Bietet Haftungsbeschränkung, erfordert jedoch ein Mindestkapital und mehr bürokratischen Aufwand. 3. **Offene Handelsgesellschaft (OHG)** oder **Kommanditgesellschaft (KG)**: Für Partnerschaften, bei denen mehrere Personen das Geschäft führen. Für die Genehmigung einer Änderungsschneiderei sind in der Regel folgende Schritte erforderlich: 1. **Gewerbeanmeldung**: Du musst dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. 2. **Handwerkskammer**: In vielen Fällen ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich, insbesondere wenn du handwerkliche Dienstleistungen anbietest. 3. **Betriebsstättenverordnung**: Je nach Standort können zusätzliche Auflagen oder Genehmigungen erforderlich sein, z.B. hinsichtlich der Räumlichkeiten. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer über spezifische Anforderungen und Genehmigungen zu informieren.