Was muss bei Name der entgegennehmenden Stelle (Gewerbeanmeldung) rein?

Antwort

Bei der Gewerbeanmeldung muss im Feld "Name der entgegennehmenden Stelle" der Name der Behörde oder Institution eingetragen werden, bei der du die Anmeldung vornimmst. In Deutschland ist dies in der Regel das zuständige Gewerbeamt oder die Gemeindeverwaltung. Es ist wichtig, den vollständigen Namen und gegebenenfalls die Adresse der Stelle anzugeben, um sicherzustellen, dass die Anmeldung korrekt bearbeitet wird.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten