Im gewerblichen Güterverkehr gibt es in Deutschland zwei Hauptarten von Konzessionen: 1. **Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr**: Diese Erlaubnis ist erforderlich, wenn Güter mit Kraftfahrzeugen befördert werden, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Zuständig für die Erteilung dieser Erlaubnis sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden, in der Regel die Landratsämter oder die kreisfreien Städte. 2. **Genehmigung für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr**: Diese Genehmigung ist notwendig, wenn Güter im internationalen Verkehr befördert werden. Zuständig für die Erteilung dieser Genehmigung ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Weitere Informationen können auf den jeweiligen Webseiten der zuständigen Behörden gefunden werden: - [Bundesamt für Güterverkehr (BAG)](https://www.bag.bund.de) - Die Webseiten der örtlichen Straßenverkehrsbehörden sind je nach Region unterschiedlich.