Straffällige, Wohnungslose und Suchtkranke sind drei unterschiedliche Gruppen von Menschen, die jeweils spezifische Herausforderungen und Bedürfnisse haben. Hier sind die Hauptunterschiede: 1. **Straffällige**: - **Definition**: Personen, die eine Straftat begangen haben und dafür verurteilt wurden. - **Herausforderungen**: Rechtliche Konsequenzen, Rehabilitation, Wiedereingliederung in die Gesellschaft, Stigmatisierung. - **Bedarf**: Rechtliche Unterstützung, Resozialisierungsprogramme, berufliche und soziale Integration. 2. **Wohnungslose**: - **Definition**: Personen, die keinen festen Wohnsitz haben und auf der Straße, in Notunterkünften oder bei Freunden/Familie unterkommen. - **Herausforderungen**: Mangel an sicherem Wohnraum, Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen (Gesundheitsversorgung, Hygiene), soziale Isolation. - **Bedarf**: Wohnraum, soziale Unterstützung, Zugang zu Gesundheits- und Sozialdiensten, berufliche Integration. 3. **Suchtkranke**: - **Definition**: Personen, die von einer Substanz (z.B. Alkohol, Drogen) oder einem Verhalten (z.B. Glücksspiel) abhängig sind. - **Herausforderungen**: Gesundheitliche Probleme, soziale und berufliche Beeinträchtigungen, Stigmatisierung. - **Bedarf**: Medizinische und psychologische Behandlung, Entzugsprogramme, langfristige Unterstützung und Rehabilitation. Obwohl es Überschneidungen geben kann (z.B. ein Wohnungsloser kann auch suchtkrank sein oder ein Straffälliger kann wohnungslos werden), haben diese Gruppen unterschiedliche primäre Bedürfnisse und erfordern spezifische Unterstützungsmaßnahmen.