In Deutschland haben Menschen, die für Gendergerechtigkeit und Gleichstellung demonstrieren, das Recht auf Versammlungsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist. Dies bedeutet, dass sie das Recht haben, sich friedlich zu versammeln und ihre Meinungen öffentlich zu äußern. Darüber hinaus haben sie das Recht auf Meinungsfreiheit, was ihnen erlaubt, ihre Ansichten zu Geschlechtergerechtigkeit und anderen sozialen Themen zu artikulieren. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Rechte im Rahmen der Gesetze und Vorschriften, die öffentliche Versammlungen regeln, ausgeübt werden müssen. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und die Anmeldung von Demonstrationen bei den zuständigen Behörden.