Das Bild, dass viele junge Menschen („Enkel“) heute arbeitsscheu seien, viel reisen und nur auf Geschenke oder Erbschaften spekulieren, ist ein verbreitetes Klischee, das so pauschal nicht... [mehr]
Ja, mit einem Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ darfst du weiterhin arbeiten. Das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis bedeutet lediglich, dass du zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt bist, zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr. Es hat keinen Einfluss auf deine Erwerbstätigkeit oder dein Arbeitsrecht. Du kannst also ganz normal arbeiten, wenn du möchtest und dazu in der Lage bist.
Das Bild, dass viele junge Menschen („Enkel“) heute arbeitsscheu seien, viel reisen und nur auf Geschenke oder Erbschaften spekulieren, ist ein verbreitetes Klischee, das so pauschal nicht... [mehr]