Am 1. Mai wird vor allem der Tag der Arbeit gefeiert; in Deutschland ist er ein gesetzlicher Feiertag und steht historisch für die Rechte von Arbeitnehmern. Ursprünglich geht der Tag auf di...
Darf ich mit einem Behindertenausweis B weiterarbeiten?
Antwort vomJa, mit einem Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ darfst du weiterhin arbeiten. Das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis bedeutet lediglich, dass du zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt bist, zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr. Es hat keinen Einfluss auf deine Erwerbstätigkeit oder dein Arbeitsrecht. Du kannst also ganz normal arbeiten, wenn du möchtest und dazu in der Lage bist.