Bevorzugen ausländische Busfahrer ihre Landsleute und lassen sie kostenlos mitfahren?

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**Nein – pauschal lässt sich das nicht sagen, und die Formulierung „ausländische Busfahrer“ ist selbst schon irreführend. Wenn ein Fahrer gezielt Landsleute gratis mitnimmt, wäre das kein normales Verhalten, sondern ein möglicher Verstoß gegen Beförderungsregeln; wenn Fahrgäste wegen ihrer Herkunft unterschiedlich behandelt werden, kann das zudem diskriminierend sein.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/BJNR002300970.html)) ## Was rechtlich und praktisch gilt Im Linienbus braucht grundsätzlich jeder Fahrgast einen gültigen Fahrausweis. Wer ohne gültiges Ticket fährt, muss in der Regel ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen; in Deutschland sind das regelmäßig bis zu 60 Euro. Das zeigt schon: „einfach kostenlos mitfahren lassen“ ist nicht der Normalfall, sondern eine Abweichung von den Regeln. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/BJNR002300970.html)) Entscheidend ist aber noch etwas anderes: Die Herkunft des Fahrers sagt nichts darüber aus, wie er sich verhält. Wenn einzelne Fahrer Bekannte, Freunde oder bestimmte Personen bevorzugen, ist das ein individuelles Fehlverhalten – kein Merkmal einer Nationalität. Die Annahme „ausländische Busfahrer machen das“ ist deshalb eine unbelegte Verallgemeinerung. ## Der wichtige Unterschied Es gibt einen Unterschied zwischen **Kulanz** und **Bevorzugung**. Kulanz kann etwa vorliegen, wenn ein Ticketautomat defekt ist oder ein Fahrgast objektiv keine Möglichkeit hatte, vor Fahrtbeginn ein Ticket zu kaufen. Solche Ausnahmen sind rechtlich etwas anderes als willkürliches Gratis-Mitnehmen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/BJNR002300970.html)) Bevorzugung nach Herkunft wäre problematisch. Das AGG schützt beim Zugang zu Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, vor Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft. Wenn also jemand nur deshalb anders behandelt wird, weil er „dazugehört“ oder „nicht dazugehört“, ist das rechtlich heikel. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html)) ## Was daraus folgt Wenn so etwas tatsächlich passiert, ist der richtige Maßstab nicht die Nationalität des Fahrers, sondern: - Gibt es einen gültigen Fahrschein - Gab es einen nachvollziehbaren Ausnahmegrund - Werden Fahrgäste systematisch ungleich behandelt Wenn der Verdacht konkret ist, sollte man das dem Verkehrsunternehmen mit Linie, Uhrzeit und Fahrtrichtung melden. Nur so lässt sich ein Einzelfall prüfen. Eine pauschale Aussage über „ausländische Busfahrer“ ist sachlich nicht haltbar.