Die wichtigsten Unterschiede zwischen Reisendem, Kommissionär, Makler und Handelsvertreter sind: 1. **Reisender**: - **Anstellung**: Ist in der Regel ein Angestellter des Unternehmens. - **Aufgaben**: Vertritt das Unternehmen und verkauft dessen Produkte direkt an Kunden. - **Vergütung**: Erhält ein festes Gehalt und oft zusätzlich eine Provision. - **Vertragspartner**: Handelt im Namen und auf Rechnung des Unternehmens. 2. **Kommissionär**: - **Anstellung**: Arbeitet selbstständig. - **Aufgaben**: Verkauft Waren im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers. - **Vergütung**: Erhält eine Kommission für die verkauften Waren. - **Vertragspartner**: Der Käufer schließt den Vertrag mit dem Kommissionär ab, nicht direkt mit dem Auftraggeber. 3. **Makler**: - **Anstellung**: Arbeitet selbstständig. - **Aufgaben**: Vermittelt Verträge zwischen zwei Parteien, ohne selbst Vertragspartei zu werden. - **Vergütung**: Erhält eine Maklerprovision bei erfolgreicher Vermittlung. - **Vertragspartner**: Ist weder auf der Käufer- noch auf der Verkäuferseite Vertragspartei. 4. **Handelsvertreter**: - **Anstellung**: Arbeitet selbstständig. - **Aufgaben**: Vermittelt oder schließt Geschäfte im Namen und auf Rechnung des vertretenen Unternehmens ab. - **Vergütung**: Erhält eine Provision für die vermittelten oder abgeschlossenen Geschäfte. - **Vertragspartner**: Handelt im Namen des Unternehmens, das er vertritt. Diese Unterschiede betreffen hauptsächlich die Art der Anstellung, die Aufgaben, die Vergütungsstruktur und die Vertragsbeziehungen.