Kann ein stiller Gesellschafter neben seiner Tätigkeit ein Handelsgewerbe betreiben?

Antwort

Ja, ein stiller Gesellschafter kann neben seiner Tätigkeit als stiller Gesellschafter auch ein eigenes Handelsgewerbe betreiben. Die Rolle des stillen Gesellschters ist in der Regel auf die Kapitalbung und die Gewinnbeteiligung beschränkt, ohne dass er aktiv in die Geschäftsführung des Unternehmens eingreift. Solange keine vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlichen Bestimmungen dagegen sprechen, steht es dem stillen Gesellschafter frei, ein eigenes Handelsgewerbe zu betreiben.

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