Kann ein italienischer Staatsangehöriger Anteile an einer deutschen Firma haben?

Antwort

Ja, ein italienischer Staatsangehöriger kann Anteile an einer deutschen Firma haben. Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen, die es ausländischen Staatsangehörigen verbieten, Anteile an deutschen Unternehmen zu erwerben. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen. Es ist jedoch ratsam, sich über die steuerlichen und rechtlichen Implikationen im jeweiligen Land zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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