Muss der Geschäftsführer einer GmbH die Angestelltenverträge machen?

Antwort

In einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haft) ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Geschäftsführer persönlich die Arbeitsverträge der Angestellten erstellt. Diese Aufgabe kann auch an andere Personen delegiert werden, wie zum Beispiel an die Personalabteilung oder externe Dienstleister wie Rechtsanwälte oder Personalberater. Der Geschäftsführer trägt jedoch die letztendliche Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien in Bezug auf die Arbeitsverträge.

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