Das Bundessozialgericht (BSG) ist das höchste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland. Es hat seinen Sitz in Kassel und ist für die Überprüfung von Entscheidungen der Landessozialgerichte zuständig. Die Besetzung des BSG erfolgt durch mehrere Senate, die jeweils aus einem Vorsitzenden und mehreren weiteren Richtern bestehen. Insgesamt gibt es in der Regel fünf Senate, die sich mit unterschiedlichen sozialrechtlichen Themen befassen, wie zum Beispiel Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung. Die Richter des BSG werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Die Amtszeit der Richter ist unbefristet, was ihre Unabhängigkeit gewährleistet. Die Entscheidungen des BSG sind für die unteren Instanzen verbindlich und tragen zur einheitlichen Rechtsprechung im Sozialrecht bei.