In Deutschland gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Bezahlung mit Kleingeld, jedoch können Geschäfte die Annahme von großen Mengen an Münzen ablehnen. Laut der EU-Verordnung Nr. 1210/2010 dürfen Händler die Annahme von mehr als 50 Münzen pro Zahlung verweigern. Es ist also ratsam, vorher beim Geschäft nachzufragen, ob sie größere Mengen an Kleingeld akzeptieren.