Der WBU AN-Anteil in einer Gehaltsabrechnung steht für den "Wirtschaftlichen Beitrag des Unternehmens – Arbeitnehmeranteil". Dies bezieht sich auf den Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitnehmer selbst trägt. In der Regel umfasst dies Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der WBU AN-Anteil wird von dem Bruttogehalt abgezogen und ist ein wichtiger Bestandteil der Gehaltsabrechnung, da er die Nettobezüge des Arbeitnehmers beeinflusst.