Was ist richtig in Bezug auf die Kleinmengenregelung von Gefahrstoffen?

Antwort

Die Kleinmengenregelung von Gefahrstoffen bezieht sich auf die Handhabung und Lagerung kleiner Mengen gefährlicher Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen von einigen Vorschriften ausgenommen sein können. Diese Regelung variiert je nach Land und spezifischen Vorschriften. In Deutschland beispielsweise gibt es im Rahmen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) spezifische Bestimmungen. Einige wichtige Punkte zur Kleinmengenregelung sind: 1. **Mengenbegrenzung**: Es gibt festgelegte Höchstmengen, bis zu denen die Erleichterungen gelten. Diese Mengen sind in den jeweiligen Vorschriften definiert. 2. **Kennzeichnung**: Auch bei Kleinmengen müssen die Gefahrstoffe korrekt gekennzeichnet sein. 3. **Lagerung**: Kleinmengen dürfen oft unter erleichterten Bedingungen gelagert werden, müssen aber dennoch sicher und getrennt von anderen Stoffen aufbewahrt werden. 4. **Schutzmaßnahmen**: Auch bei Kleinmengen müssen geeignete Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten getroffen werden. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen solltest du die entsprechenden nationalen Vorschriften und technischen Regeln konsultieren, wie z.B. die TRGS 510 in Deutschland. Weitere Informationen findest du auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): [BAuA](https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.html).

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