In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind Gaststätten gesetzlich verpflichtet, Toiletten für ihre Gäste bereitzustellen. Die genauen Anforderungen können je nach Art der Gaststätte und deren Größe variieren. In der Regel müssen Gaststätten, die eine bestimmte Anzahl an Sitzplätzen überschreiten, sowohl Damen- als auch Herrentoiletten anbieten. Diese Vorschriften dienen der Hygiene und dem Komfort der Gäste. Für detaillierte Informationen empfiehlt es sich, die entsprechenden kommunalen Vorschriften oder das Gesundheitsamt zu konsultieren.