Ja, für das Ziehen von Anhängern mit einem PKW benötigt man unterschiedliche Führerscheinklassen, abhängig von der Art und dem Gewicht des Anhängers. - Mit einem Fü... [mehr]
Der Führerschein der alten Klasse 2 (ausgestellt in Deutschland bis 1998) berechtigte zum Führen von schweren Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, auch mit Anhänger über 750 kg. Außerdem durften damit Fahrzeuge der Klassen 3, 4 und 5 gefahren werden. Die Klasse 2 entspricht heute in etwa der Führerscheinklasse CE. Mit der Umschreibung auf das neue System erhältst du in der Regel die Klassen C, CE, C1 und C1E. **Erlaubt ist mit Klasse 2 (bzw. CE):** - Fahren von Lkw über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht - Fahren von Lkw mit Anhänger (auch über 750 kg) - Fahren von Fahrzeugen der Klasse C1 (Lkw 3,5–7,5 t) - Fahren von Fahrzeugen der Klasse BE (Pkw mit Anhänger) - Fahren von Fahrzeugen der Klasse T (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, wenn vor 1.4.1980 erworben) **Wichtig:** Für die gewerbliche Nutzung ist eine gültige Fahrerlaubnis und ggf. eine Fahrerqualifikation (z. B. nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) erforderlich. Außerdem ist die Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr nur mit ärztlicher Untersuchung und augenärztlichem Gutachten weiterhin gültig. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium für Digitales und Verkehr](https://www.bmvi.de/DE/themen/mobilitaet/fahrerlaubnis/fahrerlaubnisklassen/fahrerlaubnisklassen.html).
Ja, für das Ziehen von Anhängern mit einem PKW benötigt man unterschiedliche Führerscheinklassen, abhängig von der Art und dem Gewicht des Anhängers. - Mit einem Fü... [mehr]