„Rechtliche Würde“ ist kein eigener fester Rechtsbegriff; gemeint ist fast immer die Menschenwürde. In Deutschland steht sie in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und gilt für jeden...
„Rechtliche Würde“ ist kein eigener fester Rechtsbegriff; gemeint ist fast immer die Menschenwürde. In Deutschland steht sie in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und gilt für jeden...