Die korrekte Formulierung ist "der vorangehenden Anfrage". In diesem Fall bezieht sich "vorangehend" auf die Anfrage, die bereits gestellt wurde, und wird im Genitiv verwendet.
Die korrekte Formulierung ist "der vorangehenden Anfrage". In diesem Fall bezieht sich "vorangehend" auf die Anfrage, die bereits gestellt wurde, und wird im Genitiv verwendet.