„Hetze“ ist im deutschen Recht kein eigenständiger, klar definierter Straftatbestand; juristisch relevant wird der Begriff meist erst als Volksverhetzung nach § 130 StGB oder als...
„Hetze“ ist im deutschen Recht kein eigenständiger, klar definierter Straftatbestand; juristisch relevant wird der Begriff meist erst als Volksverhetzung nach § 130 StGB oder als...