Gemäß der TRVB 134 F (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) müssen die Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge eine Mindestbreite von 3,5 Metern haben. Diese Breite...
Gemäß der TRVB 134 F (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) müssen die Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge eine Mindestbreite von 3,5 Metern haben. Diese Breite...