Ob ein Teileigentümer nur mit 3.000 MEA (Miteigentumsanteilen) an den Gesamtkosten eines geplanten Fensteraustausches beteiligt werden kann, hängt von den Regelungen der Teilungserkläru... [mehr]
Ob ein Teileigentümer nur mit 3.000 MEA (Miteigentumsanteilen) an den Gesamtkosten eines geplanten Fensteraustausches beteiligt werden kann, hängt von den Regelungen der Teilungserkläru... [mehr]