Nein. Bei einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ musst du für den Bereich über 2,3 bis 3,5 im Behandlungsplan / in der Vereinbarung grundsätzlich keine Begründung angeben. Di...
Nein. Bei einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ musst du für den Bereich über 2,3 bis 3,5 im Behandlungsplan / in der Vereinbarung grundsätzlich keine Begründung angeben. Di...