Ansprüche aus einem Speditionsvertrag verjähren in der Regel nach einem Jahr. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beträgt die Verjährungsfrist jedoch drei Jahre. Diese Fris... [mehr]
Ansprüche aus einem Speditionsvertrag verjähren in der Regel nach einem Jahr. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beträgt die Verjährungsfrist jedoch drei Jahre. Diese Fris... [mehr]