Die Leihgebühr für das Shorten von Aktien kann in der Regel als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, da sie im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermö... [mehr]
Die Leihgebühr für das Shorten von Aktien kann in der Regel als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, da sie im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermö... [mehr]