Ein Rückstauverschluss ist in der Regel nicht zulässig, wenn es um den Ausbau einer Einliegerwohnung im Keller geht, da er die ordnungsgemäße Entwässerung und den Abfluss von... [mehr]
Ein Rückstauverschluss ist in der Regel nicht zulässig, wenn es um den Ausbau einer Einliegerwohnung im Keller geht, da er die ordnungsgemäße Entwässerung und den Abfluss von... [mehr]
Rückstauverschlüsse sollten regelmäßig gewartet werden, idealerweise einmal im Jahr. Bei starkem Regen oder häufigen Überschwemmungen kann eine häufigere Überp... [mehr]