Bei Beamten besteht ein Mindestanspruch auf Ruhegehalt (Pension) in der Regel nach 5 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit. Das ist die sogenannte Wartezeit. Wichtig: Die 5 Jahre müssen grund...
Bei Beamten besteht ein Mindestanspruch auf Ruhegehalt (Pension) in der Regel nach 5 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit. Das ist die sogenannte Wartezeit. Wichtig: Die 5 Jahre müssen grund...