Als ALG-1-Empfänger musst du den Wohnungswechsel unverzüglich melden, sobald der Umzug feststeht bzw. die Anschrift sich ändert. Die Bundesagentur für Arbeit nennt den Umzug ausdr&...
Als ALG-1-Empfänger musst du den Wohnungswechsel unverzüglich melden, sobald der Umzug feststeht bzw. die Anschrift sich ändert. Die Bundesagentur für Arbeit nennt den Umzug ausdr&...