In Marokko bedeutet eine lebenslange Freiheitsstrafe in der Regel eine Haftdauer von 30 Jahren. Nach dieser Zeit kann der Verurteilte einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen, wobei die Entschei... [mehr]
In Marokko bedeutet eine lebenslange Freiheitsstrafe in der Regel eine Haftdauer von 30 Jahren. Nach dieser Zeit kann der Verurteilte einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen, wobei die Entschei... [mehr]