In Deutschland ist das Aufstellen von Bienenvölkern (auch 20 Völker) in der Regel nicht genehmigungspflichtig im Sinne einer „Erlaubnis“, aber es ist anzeige- und meldepflichtig...
In Deutschland ist das Aufstellen von Bienenvölkern (auch 20 Völker) in der Regel nicht genehmigungspflichtig im Sinne einer „Erlaubnis“, aber es ist anzeige- und meldepflichtig...