Die 50%-professorale Quote ist im Hochschulrahmengesetz (HRG) in § 36 verankert. Dort wird die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Hochschulbildung thematisiert.
Die 50%-professorale Quote ist im Hochschulrahmengesetz (HRG) in § 36 verankert. Dort wird die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Hochschulbildung thematisiert.