Ob du nach dem Nichtbestehen des Grundstudiums (in der Regel die ersten vier Semester) im Jurastudium weiterhin Jura studieren darfst, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Art des Nichtbestehens... [mehr]
Ob du nach dem Nichtbestehen des Grundstudiums (in der Regel die ersten vier Semester) im Jurastudium weiterhin Jura studieren darfst, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Art des Nichtbestehens... [mehr]