§ 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) regeln im Kern: § 1 Abs. 1 Satz 2 GGBefG: Stellt klar, dass das Gesetz die Beförderung gefährlicher Güte...
Fragen zu Ggbefg
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Was wird vom GGBefG nicht umfasst?
Vom Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) werden vor allem Beförderungen gefährlicher Güter auf öffentlichen Verkehrswegen (Straße, Schiene, Binnenwasserstraße, See...
Fällt § 11a KrWaffKontrG auch in den Geltungsbereich des GGBefG?
Ja: § 11a des KrWaffKontrG (Kriegswaffenkontrollgesetz) kann vom sachlichen Anwendungsbereich des GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) mitumfasst sein – aber nur insoweit, wie es um di...